Einkommensteuer (Polen)
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Die Einkommensteuer in Polen wird von natürlichen Personen erhoben, die Einkünfte in Polen erzielen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz vom 26. Juli 1991.
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[Bearbeiten] Einkunftsarten
Das polnische Einkommensteuersystem kennt neun verschiedene Einkunftsarten:
- Nichtselbstständige Arbeit (Art. 10 Abs. 1 Nr. 1)
- Selbständige Arbeit (Art. 10 Abs. 1 Nr. 2)
- Gewerbebetrieb (Art. 10 Abs. 1 Nr. 3)
- Spezialbereiche der Landwirtschaft (Art.10 Abs. 1 Nr.4)
- Immobilien (Art. 10 Abs. 1 Nr. 5)
- Vermietung und Verpachtung (Art. 10 Abs. 1 Nr. 6 )
- Kapitalvermögen (Art. 10 Abs. 1 Nr. 7)
- Spekulationsgeschäfte (Art. 10 Abs. 1 Nr. 8)
- Sonstige Quellen (Art. 10 Abs. 1 Nr. 9)
Hinzu treten über 100 Sonderregelungen für explizit von der Einkommensteuer befreite Einkünfte.
[Bearbeiten] Tarif
Die Einkommensteuer ist in Polen dreifach gestuft:
- Bis 37.024 PLN beträgt der Grenzsteuersatz 19% (abzüglich eines Freibetrags von 530,08 PLN).
- Von 37.024 bis 74.048 PLN liegt er bei 6.504,48 PLN + 30% des übersteigenden Betrages.
- Ab 74.048 PLN beträgt er 17.611,68 PLN + 40% des übersteigenden Betrages.
[Bearbeiten] Linearsteuer auf Kapitaleinkünfte
Bereits mit Körperschaftsteuer belastete Kapitaleinkünfte (d.h. insbesondere Dividenden) werden im Rahmen eines Shareholder Relief-Systems vergünstigt pauschal mit ebenfalls 19% besteuert. Es entsteht eine Effektivbelastung in Höhe von maximal 34,39%.
[Bearbeiten] Weblinks
- Länderprofil Polen mit Übersicht über das polnische Steuerrecht
- Einkommensteuer in Polen
- Ausgewählte rechtliche Regelungen in Polen nach dem 1. Mai 2004
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