Emissionsprospekt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Prospekt im Rechtssinne sind schriftliche Unterlagen für Investoren, welche diesen ausgehändigt werden, damit sie beurteilen können, ob ein bestimmtes Investment für sie sinnvoll ist oder nicht.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Emissionsprospekt
Ein Emissionsprospekt oder Wertpapierverkaufsprospekt (kurz: Verkaufsprospekt) ist ein Dokument, das begleitend zu einer Wertpapieremission am Finanzmarkt erstellt und veröffentlicht wird.
Ein Emissionsprospekt enthält alle Angaben zu dem angebotenen Wertpapier und zum Anbieter (Emittenten), die nach der jeweils gültigen Gesetzgebung (in Deutschland: nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz) vorgeschrieben sind. Er dient dazu, die potenziellen Investoren über alle Eigenschaften, Chancen und Risiken des Wertpapiers zu informieren.
[Bearbeiten] Gesetzliche Regelungen
Im Bereich der gesetzlichen Prospekthaftungsregelungen beschreibt das Gesetz (u. a. § 42 InvG), was ein Prospekt ist.
[Bearbeiten] Richterrechtliche Regelungen
Im Bereich der richterrechtlichen Prospekthaftung gilt hingegen auch jedes Werbemittel, das der Information und Akquisition von Kapitalanlegern dient und für diese eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildet, als Prospekt (BGH, WM 1980, 794).
[Bearbeiten] Mindestinhalt
Der Verkaufsprospekt muss den Investor umfassend über alle wichtigen Aspekte des Investments aufklären. Neben den Mindestinhalten ist es wichtig, das die Kriterien der Prospektwahrheit (Richtigkeit der Angaben) und Prospektklarheit (Vollständigkeit der Angaben, Gesamtbild zutreffend) eingehalten werden. Zum Mindestumfang enthalten eine Anzahl von Gesetzten Regelungen. So fordert z.B. die Verkaufsprospektverordung (z.B. für geschlossene Fonds anwendbar) u.a.(§ 3ff VerkProspVO) anzugeben:
- Namen, Geschäftsanschrift der Verantwortlichen und deren Vermögenslage -Art, Rechte und Volumen der Vermögensanlagen
- Verwaltungsverträge
- Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
- Übertragbarkeit, Handelbarkeit
- Erwerbspreis, Verkaufsfrist
- Kosten und Provisionen aufgrund Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage.
[Bearbeiten] Wer muss den Prospekt erhalten?
Neben dem Anleger müssen die meisten Prospekte bei Behörden, z.B. bei der BAFIN, vorgelegt und hinterlegt werden. Sie unterliegen dort einer formalen, jedoch nicht inhaltlichen Prospektprüfung.
[Bearbeiten] Wann ist ein Prospekt nötig?
Der Prospektpflicht unterliegen neben Wertpapieren alle öffentlich angebotenen Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, offenen oder geschlossenen Fonds oder Namensschuldverschreibungen. Ausgenommen von der Prospektpflicht sind u.a. Genossenschaftsanteile, Pensionsfonds von Versicherungen, sog. Private Placements (max. 20 Anteilseigner oder Mindestinvestment von 200.000 € oder Gesamtinvestment von max. 100.000 € in 12 Monaten oder nur an Mitarbeiter), Angebote nur an institutionelle Investoren und die meisten Staatsanleihen.