Erbvorbezug
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Ein Erbvorbezug nach Schweizer Recht ist eine lebzeitige Zuwendung eines Vermögenswertes an einen mutmasslichen zukünftigen Erben, auf Anrechnung an dessen Erbteil.
Der Erbvorbezug ist also ähnlich der Schenkung, mit dem Unterschied, dass der Erbvorbezug beim Ableben den Betrag zurückbezahlen, bzw. angerechnet werden muss.
Liegt eine Schenkung weniger als fünf Jahre seit Ableben des Schenkers zurück, so ist diese ebenfalls als Erbvorbezug anzusehen und ebenfalls zurückzubezahlen.
[Bearbeiten] Praxis
Um einen späteren Streit zu vermeiden, sollten Eltern schriftlich festhalten, ob ihr Sohn oder die Tochter den Erbvorbezug auf Anrechnung auf sein künftiges Erbe erhält oder nicht. (Es ist also zu Unterscheiden, ob es eine Schenkung oder ein Erbvorbezug sein soll)
Diese ist die Regelung für die meisten Kantone in der Schweiz. Es ist zu beachten, dass es kantonale Unterschiede geben kann.
[Bearbeiten] Weblinks
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