Ergeben
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Ergeben ist ein ungebräuchlich werdendes Eigenschaftswort für dienende Treue (vgl. die alte Briefabschlussformel mit ergebenen Grüßen bzw. verbleibe ich als Ihr ergebener Diener).
Sich ergeben als Verb bedeutet zunächst, sich in etwas zu fügen (vgl. sich in sein Schicksal ergeben) oder (im älteren Sinn, dann auch positiv) sich hinzugeben (Ich hab mich ergeben Mit Herz und mit Hand , Mit meinem Leib und Leben Meinem lieben Vaterland).
[Bearbeiten] Rechtliches
Als rechtlich einschlägiger Begriff heißt sich ergeben, das Beenden jeglichen Widerstands gegen feindliche Truppen zuzusichern. Ergeben können sich Einzelne, Truppen, Festungen u.ä. einseitig (durch "einseitige Willenserklärung") oder vertraglich, mit mündlichem oder schriftlichen Vertrag, wobei die Gegenseite Zusicherungen abgeben kann (z.B. "freien Abzug"). Meist gehen einem solchen Vertrag Verhandlungen voraus. Ergibt man sich ohne Vertrag, so geschieht dies auf Gnade und Ungnade (völlige Handlungsfreiheit des Siegers) oder in abgemilderter Form unter dem Schutz allgemeiner völkerrechtlicher Bestimmungen. (Vgl. auch: Kapitulation.)
Als Zeichen der beabsichtigten Ergebung dient das Heben der leeren Hände oder das Zeigen oder Hissen der weißen Fahne. Als Zeichen der erfolgten Ergebung legt man die Waffen (meist Gewehre) nieder (man streckt die Waffen).
Wiktionary: ergeben – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |