Erkennungsdienst
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Erkennungsdienst ist in der Kriminalistik der Überbegriff für alle Tätigkeiten, die mit der Spurensuche, der Spurensicherung und Spurenauswertung (Aufnahme von Sachbeweisen) befassen. Ferner bezeichnet es die Lehre der Personenbeschreibung.
Fachdienststellen der Kriminalpolizei betreiben den Erkennungsdienst.
Die Kriminalbeamten und Angestellte des Erkennungsdienstes sind kriminaltechnische Spezialisten, die ihre Arbeit sowohl an den Tatorten (Suchen und Sichern) als auch in den Sammlungen der Dienststellen (Auswertung) durchführen.
Die Angehörigen des Erkennungsdienstes haben weiter die Aufgabe, von tatverdächtigen Personen Fingerabdrücke zu nehmen, sie zu fotografieren und besondere körperliche Merkmale (Narben, Tätowierungen, etc.) zu erfassen. (siehe: Erkennungsdienstliche Behandlung).
Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Personen sind sowohl repressiv als auch präventiv möglich. Siehe dazu die §§ 81 ff. der Strafprozessordnung.
Der Erkennungsdienst rückt aus, wenn Spuren am Tatort zu sichern sind. Bei Kapitalverbrechen rückt der sogenannte „Große ED“ (eine aus vielen Kriminalbeamten bestehende Gruppe) aus.
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