Erste Kammer der Generalstaaten
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Die Erste Kammer der Generalstaaten (niederländisch: Eerste Kamer der Staten-Generaal) ist das Oberhaus des Parlaments der Niederlande. Diese Vertretung der niederländischen Provinzen wird auch Senat oder kurz Erste Kammer (ndl.: Eerste Kamer) ganannt. Sie wurde 1815 geschaffen, als die Niederlande und Belgien aus den Napoleonischen Kriegen als ein Staat hervorgingen und wurde nach der belgischen Unabhängigkeit beibehalten. Ihr Sitz ist in Den Haag.
Die Erste Kammer hat gegenwärtig 75 Mitglieder, die von den 12 Provinzparlamenten (ndl.: Provinciale Staten) gewählt werden. Anders als die Abgeordneten der politisch wichtigeren Zweiten Kammer sind ihre Mitglieder oft keine Vollzeit-Politiker.
Die Erste Kammer kann über Gesetzentwürfe abstimmen, sie aber nicht ändern.