Erster Landesbeamter
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Der Erste Landesbeamte ist in Baden-Württemberg Stellvertreter des Landrates und Leiter der staatlichen Verwaltung die das Landratsamt im Rahmen ihrer Doppelfunktion als Kreis- und staatliche Behörde (als untere Verwaltungsbehörde) wahrnimmt.
Er wird je nach Kreisgröße in die Besoldungsgruppe A 16, B 2 oder B 3 eingestuft.