Erzstift
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Ein Erzstift bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs.
Die Erzstifte waren bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten.
Die weltlichen Fürstentümer eines einfachen Bischofs hießen Hochstifte.
Der Begriff des Erzstifts ist zu unterscheiden vom Erzbistum, in dem die Erzbischöfe die geistliche Oberleitung innehatten.
Siehe auch: Stift (Kirche)