Europäische Genossenschaft
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Die Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea, kurz SCE) ist eine rechtsfähige Gesellschaft. Die Möglichkeit zur Gründung der SCE besteht seit dem 18. August 2006.
[Bearbeiten] Rechtsgrundlage
Die SCE beruht auf dem Recht der Europäischen Gemeinschaft. Einschlägig ist die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE). Diese ist ein Rechtsakt des europäischen Sekundärrechts gem. Art. 249 Abs. 2 EGV, der in allen Teilen verbindlich ist und unmittelbare Geltung im gesamten Gebiet der Europäischen Gemeinschaft entfaltet. Sie bedarf damit nicht der Umsetzung in den Mitgliedstaaten.
Zur Regelung mitbestimmungsrechtlicher Verhältnisse hat der Rat die Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer erlassen. Hier ist die Notwendigkeit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten gegeben, wobei lediglich die Zielsetzungen des Rechtsakts -nicht aber die Maßnahmen zur Zielerreichung- verbindlich sind (Art. 249 Abs. 3 EGV).
[Bearbeiten] Wesen und Zweck
Die SCE ist ausgestaltet als eine Rechtsform des Genossenschaftsrechts. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit und das Grundkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Der in der Satzung festgelegte Sitz einer SCE muss in einem Mitgliedstaat der EG liegen. Die SCE bildet das Gegenstück auf europäischer Ebene zu den nationalen genossenschaftlichen Rechtsformen in den Mitgliedstaaten.
Der Zweck der SCE entspricht also dem jeder anderen Genossenschaft: Er besteht hauptsächlich in der Förderung von Tätigkeiten der Mitglieder und in der Befriedigung von Mitgliederbedürfnissen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Offizielle Informationsseite zum Statut der Europäischen Genossenschaft
- DR. THOMAS FISCHER, LL.M.: Das Statut der Europäischen Genossenschaft (ab Seite 167)
- Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
- Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer
- Deutsches Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft
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