Diskussion:Fahrlässigkeit
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Die Fahrlässigkeit ist immer wieder in der Diskussion über eine Entkriminalisierung; dies ist jedoch rechtssystematisch bei den meisten Delikten wie Ladendiebstahl oder dem "Schwarzfahren" kaum adäquat lösbar. - was ist damit gemeint? "ist in der Diskussion über" ist IMO kein richtiges Deutsch. Und fahrlässiger Diebstahl und fahrlässige Beförderungserschleichung sind keine Straftaten, beide enthalten im übrigen schon tatbestandsmäßig Vorsatzelemente (Aneignungsabsicht, "erschleichen"). -- JensMueller 19:33, 12. Mär 2004 (CET)
- Du hast vollkommen recht. Ändere es ab! --Andrsvoss 20:21, 12. Mär 2004 (CET)