Fahrdienstvorschrift
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Die Fahrdienstvorschrift ist das grundlegende Regelwerk für die Durchführung des Bahnbetriebes im Bereich der Deutschen Bahn. (DB AG). Offiziell heißt sie seit 2000 Züge fahren und Rangieren, da der Begriff Fahrdienstvorschrift allerdings jahrzehntelang genutzt wurde, ist er auch heute noch allgegenwärtig.
[Bearbeiten] Entwicklung
Die Fahrdienstvorschrift beruht in Deutschland auf der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung und wurde im Jahre 1907 erstmals herausgegeben. Nach 1945 bis zur Privatisierung der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR) am 1. Januar 1994 entwickelte sie sich in West- und Ostdeutschland unterschiedlich. Die beiden Regelwerke waren im Grundsatz gleich, jedoch in den Details zu Ausführungen teilweise sehr unterschiedlich. Auch die Kennung der beiden Vorschriften war unterschiedlich:
- ehem. DB: DS 408 (DS = Druckschrift)
- ehem. DR: DV 408 (DV = Dienstvorschrift)
Nachdem man die Begriffe "Dienst" und "Vorschrift" bei der Deutschen Bahn AG als nicht mehr zeitgemäß empfand, ersetzte man sie durch "Arbeit" und "Konzernrichtlinie".
[Bearbeiten] Zusammenführung in eine bundeseinheitliche Richtlinie
Nach der Privatisierung gab es mehrfach Aktualisierungen, die eine Annäherung der beiden Vorschriften als Ziel haben. Im Jahr 1998 wurde erstmals eine Fahrdienstvorschrift veröffentlicht, die teilweise bundeseinheitlich war. Nur für das Gebiet der ehemaligen DB gültige Regelungen wurden auf rotes Papier gedruckt, Regelungen, die nur die neuen Bundesländer betrafen, druckte man auf grünes Papier. Seit dem Jahr 2000 gibt es nun nur noch eine bundeseinheitliche Konzernrichtlinie. Mit dem Wegfall des Begriffs Vorschrift sind auch alle Paragraphen entfernt worden. Die Richtlinie gliedert sich seither in Modulgruppen.
[Bearbeiten] aktueller Stand
Die derzeit aktuelle Fassung wurde im Juni 2003 herausgegeben und mit mehreren Bekanntgaben aktualisiert. Die Fahrdienstvorschrift war früher nur für den internen Dienstgebrauch erhältlich und durfte nicht an Personen außerhalb der Bahn weitergegeben werden. Mit der Öffnung des Schienenverkehrs für private Eisenbahnverkehrsunternehmen muss die Vorschrift auch diesen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, deshalb kann man sie mittlerweile von der Homepage der DB Netz AG herunterladen.