Feindliches Grün
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Als Feindliches Grün wird der Defekt einer Lichtzeichenanlage bezeichnet, bei dem für mehrere miteinander in Konflikt stehende Fahrbeziehungen die Farbe Grün aufleuchtet. Im Falle eines Unfalls bei "Feindlichem Grün" muss der Betreiber der Ampelanlage haften.
In Deutschland muss nach DIN VDE 0832 eine Lichtzeichenanlage innerhalb von 200 ms nach Erscheinen feindlichen Grüns in den Zustand "Gelb Blinken Nebenrichtung" (entspricht dem Aus-Zustand) geschaltet werden.
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