Feuerlöschordnung
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Die Feuerlöschordnung war in der Zeit nach dem Mittelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ein kommunales Gesetz. Dieses regelte das Verhalten eines jeden Bürgers im Brandfall. Manchmal gehörte vor allem im Mittelalter hierzu auch, dass ein Großteil der Bürger sich zu bewaffnen und an Sammelpunkten einzutreffen hatte, da Brände oft von Plünderern gelegt wurden, um von sich abzulenken. Auch welche Gilde oder Zunft welches Material und Personal zu stellen hatte war geregelt. Oft wurde in die Verordnungen aufgenommen, dass jeder Haushalt einen Ledereimer für Feuerlöschzwecke bereit zu halten hatte.
Wichtig waren auch die Regelungen über die Bedachung der Häuser. So wurden beispielsweise Strohdächer in Verbindung mit offenen Feuerstellen im Haus verboten, da hierdurch die meistens Feuersbrünste entstanden.
Im Rheinland wurde aber auch dem vorbeugenden Brandschutz Rechnung getragen. In der Feuerordnung vom 2. September 1833 ist bereits ausführlich festgelegt worden, dass Dächer nicht mehr mit Stroh gedeckt werden dürfen und Kamine aus Ziegel- oder Bruchsteinen erbaut werden müssen. Sogar der Abstand eines Ofens von einer Fachwerkwand wurde mit wenigstens ein Fuß festgelegt.
Heute sind Feuerlöschordnungen in diesem Sinne nicht mehr notwendig, da dies in den Brand- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder geregelt ist.