Finanzausgleich
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Unter Finanzausgleich wird am häufigsten der Länderfinanzausgleich verstanden. In Wahrheit handelt es sich aber um einen Überbegriff.
In der Finanzwissenschaft ist der Finanzausgleich sehr weit als die Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen (in Deutschland: Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen und EU) verstanden. Dabei wird die Aufgabenverteilung als passiver Finanzausgleich und die Einnahmenverteilung als aktiver Finanzausgleich bezeichnet. Beim aktiven Finanzausgleich unterscheidet man zudem zwischen dem primären aktiven Finanzausgleich (das ist die Verteilung der Steuern und Abgaben) sowie dem sekundären aktiven Finanzausgleich (das sind nachträgliche Einnahmen-Umverteilungssysteme wie z.B. der deutsche Länderfinanzausgleich).
Beispiele
- Europäischer Finanzausgleich: Einnahmen- und Finanzierungssystem der EU, Aufgabenverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten
- Länderfinanzausgleich: Steueraufteilung zwischen den Bundesländern der BRD
- Kommunaler Finanzausgleich: Steueraufteilung auf die Kommunen innerhalb der Bundesländer
- Risikostrukturausgleich: Einnahmenkorrektur zwischen Krankenkassen
- Finanzausgleich zwischen den Landesanstalten der ARD
- Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der EKD
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Niermann, Holger: Welchen Finanzausgleich braucht Europa? CeGe-Schriften Band 5, Göttingen 2002