Flachgründung
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Unter Flachgründung wird in der Statik eine Form der Gründung verstanden, bei der die Bauwerkslasten direkt unterhalb des Bauwerks in den Untergrund geleitet werden.
Beispiel: Einzelfundament, Streifenfundament, Plattenfundament
Bei der Flachgründung muss vor allem darauf geachtet werden, dass die Frostgrenze beachtet wird.
Im Gegensatz dazu steht im allgemeinen die Tiefgründung (z. B. auf Pfählen).