FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) nahm am 1. Januar 2005 als unabhängige Behörde den operativen Betrieb im Rahmen des Gesetz vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) auf.
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[Bearbeiten] Aufgaben
Die Aufgaben der FMA gliedern sich in drei Hauptbereiche:
- Banken- & Wertpapieraufsicht (in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank)
- Versicherungs- & Vorsorgeaufsicht
- Aufsicht andere Finanzintermediäre
[Bearbeiten] Organisation
Die FMA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FMA ist unabhängig von der Regierung und ausschliesslich dem Liechtensteinischen Landtag (Parlament) gegenüber rechenschaftspflichtig.
Die FMA besteht aus einer vierköpfigen Geschäftsleitung, einem Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern sowie der Revisionsstelle.
Der Aufsichtsrat wird vom Landtag gewählt. Die Geschäftsleitung wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen.
[Bearbeiten] Rechtliche Grundlagen
Als rechtliche Grundlage dienen eine Vielzahl von liechtensteinischen Gesetzen, darunter u. a.
- Gesetz über die Banken (Bankengesetz)
- Gesetz über die Vermögensverwaltung (VVG)
- Gesetz über Investmentunternehmen (IUG)
- Gesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VersAG)
- Gesetz über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften (Sorgfaltspflichtgesetz, SPG)
- Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)
- Gesetz über die Erstellung, Kontrolle und Verbreitung des bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren zu veröffentlichenden Prospekts (Prospektgesetz)
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Quelle
- Homepage der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
- Stand: 01. Februar 2007