Diskussion:Forensische Psychiatrie
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1. Allgemeine erkenntnistheoretische Grundlagen: Forensische psychiatrische Einschätzungen bewegen sich schon in ihrer Grunddisposition in der Schnittmenge empirisch-induktiver und normativ-deduktiver Entscheidungs-vorgänge. Für die Tat und alles was damit zusammenhängt soll eine Einschätzung getroffen werden hinsichtlich der subjektiven Verfassung1 des Täters vor, während und nach der Tat. Es versteht sich von selbst dass ein rein empirisch-induktives versus ein normativ-deduktives Vorgehen nicht die Mitte zwischen den Bereichen eines determinierten bzw. autonomen Verhaltens treffen wird. Für diese Einschätzung bedient sich das Gericht bei vermutlichem Vorliegen einer heteronomen Störung des Forensischen Psychiaters. Dieser ist verpflichtet abwägend in seinen Einschätzungen zwischen Auto- und Heteronomie vorzugehen vor dem Hintergrund des gegenwärtigen medizinischen Erkenntnisstands. Aber, im Gegensatz zu anderen medizinischen Berufen, ist er eben auch verpflichtet den medizinischen Erkenntnisstand kritisch in Hinsicht einer möglichen Einschränkung des Individuums für sein Handeln zu reflektieren. Eine einheitliche Richtlinie kann hier weder medizinisch noch juristisch sinnvoll getroffen werden. Denn die forensisch psychiatrische Fragestellung ist keine absolute oder exkludierende, sondern immer eine graduelle. Der Freiheitsgrad des Täters in seiner Handlung wechselt in der Betrachtung ähnlich bei der Betätigung eines Schiebereglers von negativ empirisch-induktiv auf null und bei Hochschieben auf den Relativismus einer allgemeinen Erkenntnis auf hundert Prozent. So ist die forensisch psychiatrische Kunst, die nach dem Maß des hierin stattfindenden methodisch verursachten Perspektivwechsels. Es genügt dem Forensischen Psychiater in seiner Einschätzung also nicht die Berufung auf ein medzinisches Wissen, sei es auch noch so hoch evidenzbasiert. Dieses Wissen stellt nur die Antipode zu einer der allgemeinen medizinischen Wissenschaft eben nicht vertrauten methodischen Vorgabe, der normativ-juristischen, dar. Im Irgendwo zwischen Allgemeinen und Besonderen gilt es in der forensisch-psychiatrischen Frage sich festzulegen. Die Verfahren, welche bei der Prognoseerstellung zur Anwendung kommen, sollten hier nicht in einem methodischen Entweder-Oder ausgewählt werden, sondern finden sich in der Frage der individuellen Schnittmenge der Anwendung der Methoden, oder anders der jeweils individuell zu beurteilenden Handlungsautonomie, kritisch reflektiert werden. --88.73.75.164 00:03, 24. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Kritik
verschoben aus dem Artikel --Doudo 17:18, 30. Nov. 2006 (CET)
Der "Gert Postel-Test" gehört mit zu den Grundinformationen über Forensische Psychiatrie. Der Hochstapler Gert Postel hat bewiesen, dass die Qualifikation eines Postboten zureichend ist, um Klinikdirektor in einer forensisch-psychiatrischen Anstalt zu werden. Dies zu verschweigen ist intellektuell unredlich. Hier hat THausherr unzulässig eingegriffen. Das Publikum muss wissen, dass sich Forensische Psychiatrie nahe an der Scharlatanerie bewegt. Von zentraler Bedeutung ist auch die historische Entwicklung aus den Euthanasie-Institutionen des NS-Regimes. Ebenfalls hat das Publikum ein Anrecht zu wissen, um wieviel der Anteil psychiatrischer Begutachtungen in Strafverfahren im letzten halben Jahrhundert zugenommen hat. Des weiteren ist unerlässlich zu erwähnen, welches Land in der EU die höchste Rate an psychiatrischen Gutachten bei Gericht hat. Und nicht zuletzt verdient das Faktum Erwähnung, wie stark die Vergütung forensischer Psychiater in der Justiz gewachsen ist - bei gleichbleibender Qualität. M.E. ist der Artikel in der vorliegenden Form voller Allgemeinplätze und von daher unbrauchbar. Der Film "Mein Mörder" von Elisabeth Scharang informiert ungleich profunder über das Thema! --Olly66 12:28, 30. Nov. 2006 (CET)
- Hochstapler gibs im jedem Beruf, und mit Geschafel kann man leicht jeden Unfug verkaufen (siehe Alan Sokal). Ausserdem war Postels Trick, dass er die eigentliche Arbeit seinen Mitarbeitern überlassen hat. Das darf ein Chef. --THausherr Diskussion Bewertungen 17:46, 30. Nov. 2006 (CET)
Olly hat m.E. Recht. Die Schwächen der Forenschischen Psychiatrie dürfen nicht verschwiegen werden. Albert Lang
- Kritik ist ja ok. Aber dann besorgt vernümftige Quellen. Postel ist keine. Es gibt auch Leute die sich fälschlich als Frauenarzt ausgegeben haben. Deshalb ist die Gynekologie ja nicht Müll. --THausherr Diskussion Bewertungen 04:48, 10. Dez. 2006 (CET)