Frankfurter Reformation
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Die Frankfurter Reformation ist eine systematische Erfassung des Stadtrechts von Frankfurt am Main im 16. Jahrhundert.
Schon im 14. und 15. Jahrhundert wurden zahlreiche Verordnungen des Rates der Stadt Frankfurt am Main immer wieder in so genannten „Gesetzbüchern“ zusammengefasst.
Aber erst die Rezeption des römischen Rechts und das damit verbundene, verstärkt systematische Denken der Rechtsanwender führte 1509 zu einer ersten systematischen Erfassung des Frankfurter Stadtrechts, der Frankfurter Reformation.
Diese wurde 1578 und durch den Frankfurter Satdtsyndikus Johann Fichard erweitert und neu gefasst, die so genannte Erneuerte Frankfurter Reformation. Die Frankfurter Reformation war eine der umfassendsten Stadtrechtskodifikation in Deutschland. Gegenüber anderen Kodifikationen ist der Anteil römischen Rechts hier besonders ausgeprägt.
1611 wurde sie nochmals erweitert und galt als Partikularrecht bis zur Einführung des BGB am 1. Januar 1900.
[Bearbeiten] Literatur
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, Artikel: „Frankfurt am Main“, Sp. 1206.