Franz Karl Conradi
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Franz Karl Conradi (* 2. Februar 1701 in Reichenbach im Vogtland; † 17. Juli 1748 in Helmstedt) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
[Bearbeiten] Leben
Als Sohn eines Kommissionsrats und Amtmanns geboren, besuchte er das Gymnasium in Zwickau und immatrikulierte sich 1720 an der Universität Leipzig wo er sich zunächst den philosophischen Studien widmete und 1722 den akademischen Grad eines Magisters erwarb. Danach konzentriert er sich auf ein Studium der Rechtswissenschaften.
1723 habilitierte er sich als Privatdozent und nachdem er 1725 an der Universität Erfurt zum Doktor der Rechte promoviert hatte, erhält er 1728 eine außerordentliche Professur an der Universität Wittenberg. 1730 wird als ordentlicher Professor an die Universität Helmstedt berufen.
Dort stieg er in der Hierarchie der juristischen Fakultät auf, übernimmt 1743 das Amt eines braunschweigisch-lüneburgischen Hofrates und 1745 wird er Ordinarius an der juristischen Fakultät. In seinen zahlreichen akademischen Schriften hat er vor allem das römische Recht behandelt, das deutsche Recht erläuterte er durch mehrere Abhandlungen über das Lehnrecht und verfasste Biographien über andere Rechtsgelehrte.
[Bearbeiten] Werke(Auswahl)
- Paregera, 4 Bd. 1735- 39
- Scripta Minora 1823
- Grundsätze der Teutschen Rechte in Sprüchwörtern, 1745, 1759, 1792, 1823
- De Formulis
[Bearbeiten] Weblink
- Steffenhagen: Franz Karl Conradi. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Bd. 4, S. 441.
- Ersch/Gruber Teil 19 S. 105
Personendaten | |
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NAME | Conradi, Franz Karl |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 2. Februar 1701 |
GEBURTSORT | Reichenbach im Vogtland |
STERBEDATUM | 17. Juli 1748 |
STERBEORT | Helmstedt |