Free-TV
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Als Free-TV (engl. sowohl für kostenloses Fernsehen als auch für frei empfangbares Fernsehen) werden zum einen Fernsehsender bezeichnet, für die beim Empfänger keine Kosten anfallen. Zugleich wird darunter auch der freie (d.h. unverschlüsselte) Empfang verstanden.
Kostenlos ist in Deutschland der Empfang von privaten Sendern (z. B. Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9 Live). Einige Kabelnetzbetreiber erheben zur Freischaltung des digitalen Empfangs dieser Programme eine Gebühr, diese Programme sind strenggenommen nicht mehr dem frei empfangbaren Fernsehen zuzurechnen. Die Netzbetreiber bezeichnen diese Programme desungeachtet weiterhin als Free TV.
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern ist in Deutschland grundsätzlich jeder Besitzer eines empfangsbereiten Fernsehgeräts zur Zahlung der von der GEZ erhobenen Rundfunkgebühren zur Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gesetzlich verpflichtet. Umstritten ist deshalb die Einordnung der öffentlich-rechtlichen Programme in Deutschland (z. B. ARD und ZDF), für die die Bezahlung auf gesetzlicher Grundlage über die Gebühreneinzugszentrale erfolgt und nicht über (freiwillige) Abonnements. Die öffentlich-rechtlichen Programme sind zwar nicht kostenlos, aber in jedem Fall frei und unverschlüsselt empfangbar.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Pay-TV (Bezahlfernsehen)
- Rundfunkgebühr
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