Fremdenverkehrsgemeinde
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Staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde ist ein Prädikat, das einer Gemeinde nach folgenden Kriterien verliehen werden kann:
- Fremdenverkehrseinrichtungen, Freizeitanlagen
- Beherbergungskapazität, überörtlicher Ausflugsverkehr
- Touristisch ansprechender Gesamteindruck der Gemeinde
Weitere geschützte Prädikate sind Kurort, Luftkurort und Erholungsort.