Fremdwasser
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Fremdwasser bezeichnet im allgemeinen Wasser, welches sich nicht am dafür vorgesehenen Ort befindet, zumeist Wasser, das ungewollt durch die Kanalisation abfließt. Nach DIN 4045 handelt es sich dabei um durch Undichtigkeit in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser sowie bei einem Schmutzwasserkanal durch z. B. Abdeckungen von Kanalschächten zufließendes Oberflächenwasser. Auch durch die Kanalisation abgeleitetes Bach- oder Drainagewasser wird zum Fremdwasser gezählt.
Der Anteil des Fremdwassers am gesamten Abwasser ist schwer zu ermitteln und auch die Prognose der anfallenden Menge ist schwierig, da sie abhängig von Wetter und Qualität des Kanalnetzes stark schwankt. Da das Fremdwasser Kapazität der Abwasserkanäle und Kläranlagen verbraucht und die richtige Dimensionierung von z. B. Regenüberlaufbecken erschwert, wird versucht, seinen Anteil am Mischwasser zu minimieren, indem Kanäle und Schächte weitestgehend wasserdicht gehalten werden, die Einleitung von Hausdrainagen verboten wird und Quell- oder Bachwasser getrennt abgeführt wird.