Fußgängerfurt
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Eine Fußgängerfurt ist eine durch Markierungen, hauptsächlich an Ampelanlagen, gekennzeichnete Fläche auf der Straße. Die Furt dient der Verkehrsführung für Fußgänger und ist durch eine gestrichelte Linie optisch abgegrenzt.
Die unterbrochenen Quermarkierungen sollen ca. 4 m voneinander entfernt verlaufen. Die Details regeln in Deutschland die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS). So wird beispielsweise vorgeschrieben, dass mindestens 1 m vor jeder Fußgängerfurt eine Haltlinie (Zeichen 294) auf der Fahrbahn zu markieren ist. Nur wenn die Furt hinter einer Kreuzung oder Einmündung verläuft, entfällt die Haltlinie auf jener Seite, die der Kreuzung oder Einmündung zugewandt ist. Nebeneinanderliegende Fußgänger- und Radfahrerfurten sind durch eine gleichartige Markierung getrennt.
Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen reguliert wird, sind ebenfalls Fußgängerfurten einzurichten. Ferner dürfen Überwege, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, durch gestrichelte Linien abgegrenzt werden. Darüber hinaus ist eine derartige Markierung auf den Straßen unzulässig.
Die Fußgängerfurt hat begrifflich mit dem Fußgängerüberweg, dem „Zebrastreifen“, nichts gemein.
Diese Art von Verkehrsführung für Fußgänger gibt es in Österreich und der Schweiz nicht.