Fusionsvertrag
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Als Fusionsvertrag bezeichnet man
- ein Vertragswerk, welches das Zusammenwachsen zweier oder mehrerer Unternehmen regelt, siehe Fusion (Wirtschaft)
- umgangssprachlich den „Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften“, siehe Fusionsvertrag (EG)
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