Diskussion:Gebietscharakter
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"Die Art der baulichen Nutzung ist nach den in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungen zu bewerten, es sei denn, das Gebiet lässt sich nach seiner Eigenart einem der in der BauNVO beschriebenen Gebiete (z.B. Allgemeines Wohngebiet WA) zuordnen." Hier schwer verständlich: Wann wird Charakter der Umgebung des Gebietes oder der Fläche herangezogen, wann kann das Gebiet oder die Fläche selbst bewertet werden? "Dann gilt für die Zulässigkeit der entsprechende Paragraph der BauNVO direkt." Wann gilt § 34 BauGB denn indirekt? Brummfuss 12:57, 14. Jul 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Frage brummfuss
In der BauNVO sind die Gebietstypen relativ klar definiert. Habe ich ein Gebiet ohne Bebauungsplan, gilt zunächst einmal, dass sich nur das einfügt, was auch schon im maßgeblichen Umfeld vorhanden ist. Habe ich aber ein Baugebiet, welches klar erkennbar ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ist, so gelten alle nach Baunutzungsverordnung dort zulässigen Nutzungen, unabhängig davon, ob sie schon in der Nähe vorhanden sind. Ebenso gelten die ausnahmsweisen Zulässigkeiten nach § 4(3) BauNVO, auf die im Einzelfall auch Genehmigungsanspruch bestehen kann. Aufgepasst: Auch § 15 BauNVO ist dann anzuwenden, der nochmals im Einzelfall prüft, ob nicht doch wegen Nachbarbeeintächtigung oder ähnlichem eine Unzulässigkeit vorliegt. Dies kann sogar sein - als extreme Ausnahme-, obwohl es bebauungsplanfestsetzungen gibt.
Ralf
[Bearbeiten] Kubatur?
Was genau ist die Kubatur? Wie berechtet sie sich?
- Ich orakel mal eben schnell: Kubatur hat was mit Volumen zu tun. Berechnung erübrigt sich ja wohl damit. GRZ mal max Gebäudehöhe... Es gibt dazu auch die Baumassenzahl in m³ pro m² Grundstück (glaub ich) BMZ (bei Hallen etc.), die das Volumen pro Grundfläche festlegen kann. --Brutus Brummfuß 16:58, 6. Nov 2004 (CET)P.S.: steht in der BauNVO.
Hallo Brutus, war lange nicht auf der Seite, daher erst jetzt eine Reaktion:
Kubatur habe ich mittels Link erläutert, ich hoffe verständlich. Berechnung bzw. Abschätzung erfolgt über Höhe, Breite, Tiefe. Die Baumassenzahl gibts noch, wird aber kaum angewandt. Selbst auf die GFZ Geschossflächenzahl wird bei neuen Bebauungsplänen gerne verzichtet, GRZ mit Höhenangaben für Wand bzw. Gebäude sind besser.
Gruß, Ralf