Gebäudeversicherer
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Die Gebäudeversicherer bestehen in der Schweiz seit 1805 (Kanton Aargau) und verwalten die obligatorischen Gebäudeversicherungen. In den Jahren nach 1805 wurden dann in den meisten Kantonen eigenständige Gebäudeversicherer gegründet. Zuvor erhielten Besitzer abgebrannter Häuser den sogenannten Brandbettel, der sie zum Betteln berechtigte. Heute gibt es 19 kantonale Gebäudeversicherer in der Schweiz (in den übrigen 7 Kantonen wird die Funktion der Gebäudeversicherer durch die Privatassekuranz wahrgenommen).
Die Gebäudeversicherer sind öffentlich-rechtliche, finanziell selbständige Unternehmen. Sie werden nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführt, wobei der Risikoausgleich und die Solidarität unter den Hauseigentümern im Zentrum steht. Die Gebäudeversicherer finanzieren sich ausschließlich über die Prämieneinnahmen aller Gebäudeeigentümer im jeweiligen Kanton sowie über Kapitalerträge der angelegten Versicherungsprämie.
Die unterschiedlichen kantonalen Gebäudeversicherungsgesetze verschaffen den Gebäudeversicherern ein für das jeweilige Kantonsgebiet geltende Versicherungsmonopol. Dieses Monopol ist einerseits historisch gewachsen (und bewährt), und dient andererseits zumindest teilweise dem öffentlichen Interesse, und wird daher als rechtlich zulässig betrachtet.
Bedingt durch die unterschiedliche Größe der Kantone, haben die Gebäudeversicherer zwischen 40 und 120 Mitarbeiter und ein Prämienvolumen von 20 - 100 Millionen SFR. Zusätzlich beschäftigen die Gebäudeversicherer jeweils zwischen 30 - 120 Schätzungsexperten und rund 50 - 180 weitere Fachleute wie, Blitzschutzbeauftragte, Feuerwehrinspektoren und Brandschutzsachverständige im Nebenamt.