Gefahrgeneigte Arbeit
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Die gefahrgeneigte Arbeit ist ein veralteter Begriff des deutschen Schadensersatzrechts im Rahmen des Arbeitsvertrages. Im Rahmen des betrieblichen Schadensausgleichs musste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Schäden ersetzen, die durch gefahrgeneigte Tätigkeiten an dessen Rechtsgütern entstehen. Die Beschränkung des Schadensersatzes bei Schäden durch gefahrgeneigte Arbeiten ist jedoch von der Rechtsprechung aufgegeben worden und somit nur noch von rechtshistorischem Interesse. Heute stellt man auf typische Gefahren der Tätigkeit ab, die nicht mehr an sich besonders gefährlich sein muss.
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