Gefahrtarif
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Der Gefahrtarif dient der Beitragsberechnung für einzelne Unternehmen, welche bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft (BG) versichert sind.
Der Gefahrtarif mit seinen Gefahrklassen berücksichtigt die unterschiedliche Unfallbelastung der jeweiligen Branche und Tätigkeit. Die Gefahrklassen bestimmen neben dem Umlagesoll und der Lohnsumme die Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung.
Die Gefahrklassen sind nicht verhandelbar. Sie werden auf gesetzlicher Grundlage nach den Vorgaben der Vertreterversammlung berechnet.
Hier finden sich nähere, zum Teil sehr detaillierte Bestimmungen und Erläuterungen anhand des Anhangs zum Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Metall-Süd.