Geheime Feldpolizei
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Die Geheime Feldpolizei (GFP) gehörte innerhalb der deutschen Wehrmacht zu den Ordnungstruppen.
Die GFP sollte die Moral der Truppe kontrollieren und innere Zersetzungstendenzen rechtzeitig bekämpfen. Vor allem aufgrund der Erfahrungen des 1. Weltkrieges (z.B. Kieler Matrosenaufstand) sollte eine eigene Polizeitruppe aufgebaut werden, die sich innerhalb der Wehrmacht frei bewegen konnte um so eine zusätzliche Kontrolle zu ermöglichen.
Das Aufgabengebiet der GFP umfasste aber neben der Überwachung der Truppen auch die Sicherung gegen äußere Feinde wie etwa Partisanen oder Saboteure. Zudem war sie auch für die Abwehr gegnerischer Spionage zuständig. Ihre Angehörigen hatten Zugriff auf die Uniformen sämtlicher Einheiten und durften Zivilkleidung tragen, falls dieses als notwendig angesehen wurde. Wie die Agenten eines Geheimdienstes konnten sie ebenso auf Papiere und Ausweise jeglicher Art zugreifen. Sie verfügten über Dolmetscher (sogenannte Sprachmittler), die bei den Verhören übersetzten und mit der Bevölkerung der besetzten Gebiete in Kontakt treten konnten.
Zu den Aufgaben der Geheimen Feldpolizei gehörte nach den offiziellen Richtlinien: Die Erforschung und Bekämpfung aller volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen, insbesondere Spionage, Landesverrat, Sabotage, feindliche Propaganda und Zersetzung im Operationsgebiet. Dazu zählte z.B. die Überwachung der Presse und des Nachrichtenverkehrs der Zivilbevölkerung oder auch Maßnahmen zur Unterbindung des feindlichen Aufklärungsdienstes oder die Überwachung der Zivilbevölkerung, Erkundung von Stimmung und Gesinnung, die Gewinnung von Vertrauensleuten und anderer geeigneter Quellen.
Die ausführenden Organe der GFP waren sogenannte Gruppen (ca. 50 Mann / in Russland 95). Diese Gruppen waren motorisiert und verfügten über leichte Infanteriewaffen. In Russland wurden die GFP Gruppen z.T. in heftige Kämpfe mit Partisanen verwickelt, bei denen sie nicht selten eingekesselt und dann von Wehrmachts- oder SS-Einheiten wieder befreit werden mussten.
Die GFP handelte de facto in einem rechtsfreien Raum, da sie nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterlag. Obwohl die GFP in den Nürnberger Prozessen als militärische Einheit freigesprochen wurde, waren einige der GFP Gruppen an Kriegsverbrechen beteiligt.
Wie auch bei den Einheiten der Wehrmacht muss differenziert werden: In Ländern wie Norwegen oder Dänemark übte die GFP vor allem militärpolizeiliche Aufgaben aus, während sie in den harten und oft grausamen Partisanenkämpfen in Russland und auf dem Balkan häufig sogenannte "Vergeltungsmaßnahmen" durchführte, unter denen vor allem die dortige Zivilbevölkerung zu leiden hatte.
[Bearbeiten] Literatur
- Geßner, Klaus: Geheime Feldpolizei. Zur Funktion und Organisation des geheimpolizeilichen Exekutivorgans der faschistischen Wehrmacht. Ost-Berlin 1986
[Bearbeiten] Weblinks
Deutschland 1. Weltkrieg: