Gemeinschaftsgrundrechte
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Die Gemeinschaftsgrundrechte gehören zu den primären Rechtsquellen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Gemäß Artikel 6 Abs. 2 EUV entwickeln sie sich aus:
- den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten (durch wertende Rechtsvergleichung)
- der EMRK-Verpflichtung aller Mitgliedstaaten. Die EMRK gilt als Grundrechtsquelle, obwohl sie nicht Teil des Gemeinschaftsrechts ist.
- und dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Siehe auch: Europarecht
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