Generalkapitän
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Der Ausdruck Generalkapitän bezeichnet
- im früheren Spanien eine Dienststelle, den Befehlshaber bzw. Militärgouverneur eines Wehrbezirks, der neben militärischen Funktionen zum Teil auch politische und richterliche ausübt. Die Wehrbezirke Spaniens sind faktisch mit den Regionen identisch.
- in Spanien heute den obersten Generalsrang des Heeres, der etwa dem Armeegeneral entspricht
- in der früheren Republik Venedig einen militärischen Oberbefehlshaber, insbesondere der Flotte (Capitan General da Mar).
- in älteren Quellen die Bezeichnung für jenen Oberbefehlshaber einer Armee, der über den Obristen steht, meist aber als Generalhauptmann bezeichnet, siehe auch Feldhauptmann
- Seltener den untersten Generalsrang verschiedener Armeen, etwa den Brigadegeneral.
- Häufiger analog des Dienstranges Kapitän = Hauptmann auch Generalhauptmann.
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