Generalumkehr
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Die Generalumkehr ist eine Methode der Stornierung, mit der fehlerhafte Buchungen in der doppelten Buchführung korrigiert werden. Das Storno wird durch das erneute Erfassen des Buchungssatzes mit umgekehrtem Vorzeichen durchgeführt. Anschließend wird die Buchung erneut mit den richtigen Daten erfasst. Obwohl es oft möglich ist, das gleiche Ergebnis mit einer Nach- oder Umbuchung vorzunehmen, verbietet sich dies nach den Regeln der ordnungsmäßigen Buchführung, insbesondere dem Grundsatz der Klarheit.
[Bearbeiten] Beispiel
Die Barzahlung eines Kunden wird versehentlich mit 2000 anstatt mit 200 € erfasst:
- Kasse (2000 €) an Umsatzerlöse (2000 €)
Für die Buchung mit Generalumkehr benötigt man zwei Buchungssätze:
- Umsatzerlöse (2000 €) an Kasse (2000 €)
- Kasse (200 €) an Umsatzerlöse (200 €)
Das gleiche Ergebnis auf den Konten würde der nachfolgende Buchungssatz ergeben:
- Umsatzerlöse (1800 €) an Kasse (1800 €)
Hierbei würde allerdings der tatsächliche Zahlbetrag von 200 € und somit der zugrundeliegende Geschäftsvorfall nicht als Einzelposten in den Büchern ausgewiesen, die Korrektur wäre somit buchhalterisch und sachlich falsch.