Diskussion:Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
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zu meinem edit von gerade eben: Deutsche Anstalt zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte hieß das ding nur im gründungsaufruf von Januar 1903, AFMA dann bei der eigentlichen gründung. da haben wohl die leute vom heise-ticker nicht genau hingeschaut. (details ad nauseam dazu unter http://www.gema.de/kommunikation/news/n166/wertschaetzung_7.shtml ). zur beschreibung der stagma=gema-gründung 1933 siehe den zitierten nmz-artikel, im wesentlichen gema-selbstdarstellung. Hoch auf einem Baum 04:25, 20. Mär 2004 (CET)
Ist es nicht ein wenig albern, sogar einzelne Monate und Jahre zu verlinken? Das müßte man dann konsequenterweise mit quasi jedem Wort im gesamten Artikel machen. Ich weiß, Wikipedia ist zum Selbermachen da. Da ich hier aber noch recht wenig Erfahrung habe, habe ich den Artikel gelassen wie er ist. 8. Mai 2004
Die Aussage, die Mitgliedschaft sei frei, weil die Urheberrechte sich vom Gesetz automatisch ergeben, ist falsch. Vielmehr ist es gerade das Urheberrechts(wahrnehmungs)gesetz, das dem Urheber das ausschließliche Recht an seinem Werk einschließlich seiner Übertragung auf Verwertungsgesellschaften zubilligt. Eine Zwangsmitgliedschaft wäre somit rechts- und nebenbei vermutlich sogar verfassungswidrig. Abgesehen davon: Selbst wenn das Urheberrecht erst durch eine Anmeldung erworben könnte, würde daraus keine Anmeldungspflicht folgen, denn schließlich ist niemand verpflichtet, das eigen Urheberrecht auch (insbesondere im Sinne der GEMA) wahrzunehmen. Zusätzlich habe ich einen Abschnitt "Kritik an der GEMA" eingefügt.--SiriusB 16:28, 9. Jun 2004 (CEST)
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[Bearbeiten] Und wie geht's weiter
Wie werden die Punkte für eine Aufführung eines Stückes weitervewertet. Sagen wir mal, Michael Jacksons "Bad" wird abgespielt. Und bei der GEMA so auch registriert. Er erhält 12 Punkte (laut Text) - was entsprechen diesen 12 Punkte finanziell?
Erhält Michael Jackson (bzw. sein Label) nun von der GEMA Geld?
In Clubs / Discos, die ja öffentliche Veranstaltungen sind, muss dort jedes einzelne Lied notiert werden, was abgespielt wird? Muss der Veranstalter dann diese Liste bei der GEMA einreichen, und Geld bezahlen?
- Soweit ich weiss, müssen Discotheken/Clubs eine Pauschale an die GEMA zahlen, die unter anderem die Größe der beschallten Fläche mit einbezieht. --80.136.114.215 10:30, 24. Jun 2005 (CEST)
Werden die Künstler, deren Lieder öffentlich gespielt wurden, dann auch jeweils einzeln vergütet?
Was passiert mit den Einnahmen der GEMA über CD-Rohline (die 6 Cent oder wie viel das waren)? Wird das unter allen Künstlern / Labels gerecht aufgeteilt? Oder erhält ein Justin Timberlake und eine Britney Spears den großen Teil des Kuchens, während kleine Künstler nix abkriegen?
Danke, --Abdull 14:36, 29. Okt 2004 (CEST)
- Datt meißte kricht sowieso der Diedda, hatta ja selbst gesacht. --subsonic68 08:02, 30. Jan 2006 (CET)
Stimme Abdull zu, hier muss dringend der Verteilerschlüssel erklärt werden; außerdem muss die Einnahmen-Seite besser beleuchtet werden. Die Gebühren einer öffentlichen Veranstaltung bemesse nsich in der Tat an der qm-Zahl des Veranstaltungsortes... das sollte irgendwie aufgenommen werden. Die genauen Beträge kenne ich allerdings nicht. Danke -- --84.57.243.120 19:22, 30. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Abschnitt "Kritik an der GEMA" gekürzt
Ich habe den Abschnitt "Kritik an der GEMA" kräftig gekürzt um größere Neutralität herzustellen (Wikipedia:Neutraler Standpunkt). Die Änderungen finden sich hier: [1]. Vielleicht möchte jemand die von mir gelöschten Punkte in neutralerer Form wieder einbauen, falls sie relevant sind. (Die gelöschten Ergänzungen stammen praktisch ausschließlich von anonymen Benutzern.) --Martin Roell 19:41, 17. Jun 2005 (CEST)
Sind hier nicht alle Nutzer mehr oder weniger anonym? :-D --Siehtnix 29. Jun 2006
[Bearbeiten] Master-MP3s
Die Musikindustrie (Labels, IFPI-Mitglieder) liefert dazu die Master-MP3s an die Content Provider. ich kann mir nicht vorstellen, das die wirklich mp3s liefern. doch wohl eher unkomprimierte daten, die dann von den download-shops bearbeitet werden (kompression, tags, drm). ich hab das mal geändert und mehr auf die perspektive der gema ausgerichtet.
[Bearbeiten] Abschnitt "Kritik": Neutraler Standpunkt
Danke, Martin Röll, für deine Änderungen an diesem Abschnitt.
Leider ist der Abschnitt immer noch schlecht und meilenweit von einem neutralen Standpunkt entfernt.
Und weil mir das Thema ziemlich emotional beladen erscheint, stelle ich die gröbsten Schnitzer hier mal zur Diskussion. (Einen Neutralitäts-Baustein habe ich in den Artikel eingefügt.)
1. »Seitens der Mitglieder, aber auch unabhängiger Autoren, werden unter anderem die sehr einschränkenden Vertragsbedingungen kritisiert.«
- Gibt es dafür Quellen? Wer mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist, wird kein Mitglied, oder?
- Zumindest muss das »sehr« aus dem Satz raus.
- Nachtrag: Laut einer aktuellen ifo-Umfrage (allerdings mit einer Prise Salz zu genießen, da von der GEMA beauftragt) sind die meisten Mitglieder zufrieden. Eine Internet-Recherche ergab keine Kritik daran. Vielleicht findet jemand seriöse Gegenstimmen, dann kann die erste Formulierung ja wieder rein.
- Bis dahin habe ich den Wortlaut mal so abgeändert:
- Knapp 20% aller Mitglieder fühlen sich von der GEMA nicht in zufriedenstellender Weise vertreten.
- -- Sypholux 14:22, 17. Jul 2006 (CEST)
2. »Ferner sind die Vertragslaufzeiten mit sechs Jahren sehr lang.«
- → »Ferner werden die Vertragslaufzeiten von sechs Jahren kritisiert.«
3. »Für alle anderen Teilnehmer [...] stellt die GEMA eine undurchdringliche Vereinsstruktur dar, die durch mehr als zweifelhafte Mittel ihre Monopolstellung ausnutzt, um ihre Umsätze zu steigern.«
- Dieser Satz muss komplett raus. Das Transparenzproblem wurde weiter oben schon angesprochen, der Rest ist reines Stammtischgepolter.
- Dass dies »für alle anderen Teilnehmer« unterstellt wird, schlägt dem Fass vollends den Boden aus – und klingt im enzyklopädischen Kontext fast schon wie Satire.
4. »Im Veranstaltungsbereich werden durch die GEMA viele Millionen Euro jährlich vereinnahmt …«
- → »Im Veranstaltungsbereich vereinnahmte die GEMA im Geschäftsjahr 2005 etwa 77,3 Millionen Euro.«
- Quelle: GEMA-Geschäftsbericht 2005, S. 33 [2]
5. »aber durch ausgeklügelte und eigenwillige Verteilungsprinzipien an den eigentlichen Urhebern vorbei in die Töpfe derjenigen geschaufelt, die sowieso durch die GEMA mehr als Großverdiener geworden sind.«
- Bitte löschen, das ist ohne Angabe von Quellen echt peinlich. (Und zwar nicht für die GEMA :))
6. »Ein ausgeklügeltes sogenanntes Pro Verfahren verhindert nachhaltig, dass die durch diesen Bereich vereinnahmten Umsätze tatsächlich an die Urheber ausgeschüttet werden, die aufgeführt wurden.«
- Naja. Besser so:
- → »Die GEMA führte Anfang des Jahres 1998 das neue Hochrechnungsverfahren PRO ein. Dieser neue Plan zur Verteilung der Tantiemen führt für einen Teil des Mitgliederstammes zu deutlichen Mehrabgaben. Beispielsweise belastet die GEMA nun Mitglieder, die Live-Musik aus dem Rock- und Pop-Bereich aufführen, mit zusätzlichen Beträgen im drei- bis fünfstelligen Bereich – de facto ohne Rückerstattung, selbst wenn die betroffene Band ausschließlich selbst komponierte Stücke aufführt.«
- Rechenbeispiele unter: http://www.talentcity.de/news/pages/2004/artikel040421114526.htm
7. »Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft einen mehr als schlechten Ruf in der Musikzene Deutschlands. Dies liegt unter anderem daran, dass weniger als ein Zehntel der Mitglieder mehr als 70% der ausschüttungsfähigen Summe erhalten, während über 90% der Mitglieder nur einen Bruchteil erhalten, wie aus einem Jahresbericht hervorgeht.«
- Erstmal heißt es nicht »mehr als schlecht«. »Schlecht« reicht!
- Außerdem ist die Begründung mangelhaft. Wenn die Top-10%-Mitglieder Anspruch auf 70% der Kohle haben, dann sagt das gar nichts aus. Konstruiertes Beispiel: Auf 70% der Amateurband-Konzerte wird Chartmusik der letzten 30 Jahre gecovert. Also bekommen deren Rechteinhaber (eben die fetten 10%) legitimer Weise 70% aus dem Topf. Das alleine impliziert noch keinen schlechten Ruf!
- Vielleicht sollten wir stattdessen ein paar Sätze zur Subventions-Kontroverse zwischen U- und E-Musik schreiben. Dafür gibt es immerhin ein paar Quellen.
- Nachtrag: Ich habe inzwischen so meine Zweifel am Wahrheitsgehalt des obigen Zitats.
- In besagtem Geschäftsbericht ist nichts dergleichen zu finden (s. vor allem Seiten 35 und 38).
- Wenn man sich auch noch das restliche Material ansieht, das der entsprechende anonyme Benutzer damals zur selben Zeit eingestellt hat, wird man mir ggf. beipflichten.
- Ich lasse diesen Satz trotzdem mal stehen, obwohl ich eigentlich nicht von gutem Glauben ausgehe ... :-/ -- Sypholux 14:22, 17. Jul 2006 (CEST)
8. »Hier hat der Gesetzgeber noch Arbeit zu leisten.«
- Stimmt. Außerdem hat er die Zigarettensteuer abzuschaffen – und doppelte Steuern für Musikbosse wären auch schön! Die haben ja eh zu viele Millionen auf dem Konto, wie jedes Kind weiß. :-)
- Siehe auch: Wikipedia:Neutraler Standpunkt
9. »Hier scheint es noch Gesprächsbedarf zu geben.«
- Nein. Zumindest nicht im Artikel ...
Ich muss betonen, dass mir – trotz aller Mängel – der Abschnitt wirklich aus der Seele spricht. Ich bin auch (Hobby-)Musiker, kein GEMA-Mitglied, und habe tatsächlich ein persönliches Problem mit Verwertungskraken aller Art.
Aber so wie jetzt kann der Abschnitt nicht bleiben.
Insbesondere Neuformulierungen für meine Punkte 1., 7. und 9. wären schön – und Lösungen für dieses Geschwurbel im Stil von »Fast alle Mitglieder finden, dass ...«.
Ich bitte um Vorschläge – danke schonmal!
-- Sypholux 12:35, 2. Jul 2006 (CEST)
Nachtrag: Der Artikel ist nun auch auf der Neutralitätsseite aufgeführt.
-- Sypholux 17:10, 8. Jul 2006 (CEST)
Habe die vorgeschlagenen Änderungen nun eingearbeitet, Nachträge siehe oben unter Punkt 1 und 7. Hinweis auf der Neutralitätsseite habe ich gegeben.
-- Sypholux 14:22, 17. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] archive.org als quelle? sorry - nee, dat geht nicht... (meine meinung)
um kein edit-war zu beginnen - glaubt ihr wirklich, dass archive.org eine quelle ist? seiten, welche nicht mehr "richtig" im netz sind sollten mMn keine referenz sein Rbrausse (Diskussion Bewertung) 23:56, 13. Sep 2006 (CEST)
- Hallo, Rbrausse! Danke für den Hinweis – Du hast Recht. Ich habe jetzt mal die eigentliche Quelle (Zeitschrift des Deutschen Rock&Pop-Musikerverbandes) ausfindig gemacht und angegeben.
IMHO schadet es aber nicht, zur direkten Überprüfbarkeit zusätzlich den archive.org-Text stehen zu lassen. Wie siehst Du das? Grüße -- Sypholux Bar 08:59, 14. Sep 2006 (CEST)- es wird einen grund haben, warum die homepage der Zeitschrift den Artikel nicht mehr listet - prinzipiell finde ich Netzquellen sehr schön, wie das rechtlich aussieht? keine Ahnung - ich frage mal die Urheberrechtsexperten an. Rbrausse (Diskussion Bewertung) 11:31, 14. Sep 2006 (CEST)
-
- Die Website der Zeitschrift listet den Artikel hier in Auszügen und verweist auf das gedruckte Heft. Warten wir mal die Reaktion bei WP:UF ab. Ich als Laie glaube aber nicht, dass ein Link auf die Website eines Dritten (hier archive.org) ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein kann.
Unabhängig davon fände ich es auch OK, den Link ordentlich auf o. g. Verlagsseite zu setzen. Dann ist die Quelle zumindest seriöser. Viele Grüße -- Sypholux Bar 12:45, 14. Sep 2006 (CEST)
- Die Website der Zeitschrift listet den Artikel hier in Auszügen und verweist auf das gedruckte Heft. Warten wir mal die Reaktion bei WP:UF ab. Ich als Laie glaube aber nicht, dass ein Link auf die Website eines Dritten (hier archive.org) ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein kann.
- den link auf die Verlagsseite empfinde ich als sinnvollste Zwischenlösung, deshalb habe ich es mal gemacht Rbrausse (Diskussion Bewertung) 12:50, 14. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Generelles zum Artikel
Naja, so richtig zur klärung trägt der Artikel bisher ja nicht bei...--Nichtich 09:42, 28. Mai 2003 (CEST)
ach Du meine... ich habe die meisten Sätze 3x lesen müssen um zu verstehen was gemeint ist. Das kann ja wohl nur jemand wirklich verstehen der ein Studium in Recht und Wirtschaft hinter sich hat. Bei wissenschaftlichen Artikeln ist das ja teilweise gerechtfertigt aber hier? Bitte ein paar juristische Fachausdrücke und VOR ALLEM Formulierungen weniger dafür allgemeinverständlicher. Ich würde versuchen das ganze ein wenig umzuarbeiten aber ich würde Gefahr laufen die Sinn zu verändern, da er sich mir schlicht teils entzieht.
...löscht Eingaben nicht einfach so - wenn begründet warum Ihr es für unwichtig, irrelevant oder was auch immer haltet und es gelöscht werden sollt, wobei mir selbst das nicht so ganz sinnig erscheint: Eine Diskussion kann doch auch obsolete oder nicht zutreffende Dinge enthalten so kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Anders bei einem Artikel an sich...
danke --217.238.196.74 18:53, 26. Dez. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Internationale Komponente?
In dem Artikel wird irgendwie nicht klar ob die GEMA auch die Rechte von Nichtmitgliedern, die aber Mitglieder bei Ausländischen Verwertungsgesellschaften sind, wahr nimmt.
http://www.gema.de/wirueberuns/leitbild/
Auf der GEMA Seite kann man folgendes lesen: "Wir schützen und fördern die Urheber von Musik, vertreten die Interessen der Komponisten, Textdichter und ihrer Verleger weltweit und begleiten aktiv die Musikmärkte."
http://www.gema.de/urheber/aktuelles/faq.shtml#01
Das Kürzel GEMA ist die Abkürzung für: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des Wahrnehmungsgesetzes. Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins kraft staatlicher Verleihung mit Sitz in Berlin und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts sowie des Bundeskartellamts.
Bereits im Jahre 1903 gründeten Richard Strauss und Friedrich Rösch die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT), die Vorgängerin der GEMA.
Die GEMA nimmt die Urheberrechte wahr, die ihr die Mitglieder übertragen haben. Dem Musiknutzer stellt die GEMA stellvertretend für den Urheber gegen entsprechende Vergütung das Weltrepertoire von derzeit rund zwei Millionen Werken zur Verfügung. Sie spielt also eine treuhänderische Vermittlerrolle.
Nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist die GEMA verpflichtet, jeder Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik nachzugehen und zu prüfen, ob Vergütungsansprüche zu stellen sind. Die Vergütung richtet sich nach festen, im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifen.
Die GEMA schüttet die gesamten Einnahmen nach Deckung der notwendigen Verwaltungskosten an die bezugsberechtigten Mitglieder und die in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften aus. Derzeit beträgt der durchschnittliche Kostensatz für die Verwaltung 14,4 %.