Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
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Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist die aufgrund von Art. 199 EGV erlassene Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Basisdaten | |
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Titel: | Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments |
Abkürzung: | GOEP |
Rechtsmaterie: | Europarecht |
Erlassen aufgrund von: |
Art. 199 EGV |
Verkündungstag: | |
Inkrafttreten: | |
Letzte Änderung durch: |
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Inkrafttreten der letzten Änderung:1) |
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1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! |
Die Geschäftsordnung selbst besteht aus 204 Artikeln, die auf 13 Titel aufgeteilt ist:
- die Bestimmungen über Mitglieder, Organe des Parlaments und Fraktionen (Titel I, Art. 1-32),
- Gesetzgebung, Haushalt und sonstige Verfahren (Titel II, Art. 33-95),
- Transparenz der Arbeiten (Titel III, Art. 96, 97),
- Beziehungen zu anderen Organen (Titel IV, Art. 98-122),
- Beziehungen zu den nationalen Parlamenten (Titel V, Art. 123-125),
- Sitzungsperioden (Titel VI, Art. 126-173),
- Ausschüsse und Delegationen (Titel VII, Art. 174-190),
- Petitionen (Titel VIII, Art. 191-193),
- Bürgerbeauftragter (Titel IX, Art. 194-196),
- Generalsekretariat des Parlaments (Titel X, Art. 197),
- Befugnisse bezüglich der politischen Parteien auf europäischer Ebene (Titel XI, Art. 198-200),
- Anwendung und Änderung der Geschäftsordnung (Titel XII, Art. 201, 202),
- sowie weitere Bestimmungen (Titel XIII, Art. 203, 204) enthält.
Ihr angefügt sind 15 Anhänge:
- Anlage I enthält Bestimmungen zur Durchführung von Artikel 9 Absatz 1 - Transparenz und finanzielle Interessen der Mitglieder,
- Anlage II zur Durchführung der Fragestunde gemäß Artikel 109,
- Anlage III Leitlinien und allgemeine Kriterien, die bei der Auswahl der Themen zu befolgen sind, die in die Tagesordnung für die in Artikel 115 vorgesehene Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit aufgenommen werden sollen, # Anlage IV Durchführungsverfahren für die Prüfung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union und der Nachtragshaushaltspläne,
- Anlage V über Verfahren für die Prüfung und Annahme von Entlastungsbeschlüssen,
- Anlage VI über Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse des Parlaments,
- Anlage VII zu vertraulichen Dokumenten und sensiblen Informationen,
- Anlage VIII Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments,
- Anlage IX Bestimmungen zur Durchführung von Artikel 9 Absatz 2 - Interessengruppen beim Europäischen Parlament,
- Anlage X zur Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten,
- Anlage XI zu Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Interessen der Gemeinschaften,
- Anlage XII zur Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse,
- Anlage XIII Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission,
- Anlage XV ist das Verzeichnis der Dokumente des Parlaments, die über das Register direkt zugänglich sind.
- Anlage XVI ist die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten,
- Anlage XIV wurde gestrichen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
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