Geschlossene Bauweise
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In einem Bebauungsplan kann die Bauweise für die Bebauung der einzelnen Baugrundstücke festgesetzt werden. Nach der Baunutzungsverordnung gibt es dazu zwei grundsätzliche Möglichkeiten: die "geschlossene" und die "offene" Bauweise. Die gleiche Unterscheidung besteht für die übrigen im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein Bebauungsplan aufgestellt ist
Die Geschlossene Bauweise ist eine Bauweise, in der die Baugrundstücke zwischen den seitlichen Grenzen in voller Breite überbaut werden. Dabei ist eine Durchfahrt durch das Gebäude auf den rückwärtigen Grundstücksteil erforderlich, wenn dort Gebäude oder Einstellplätze vorgesehen sind. Bebauungsformen in geschlossener Bauweise sind z. B. die Blockbebauung entlang eines Straßengevierts oder entlang einer Straße errichtete sog. Stadthäuser bzw. Reihenhäuser.
Weitere Verwendung finden die Begriffe geschlossene Bauweise und offene Bauweise im Instrumentenbau, dies speziell bei der Posaune.
Die Unterscheidung wird hierbei verwendet, um die Art der Führung des Zusatzbogens bei einer Quartventilposaune zu beschreiben: Bei der geschlossenen Bauweise windet sich das Rohr innerhalb des "Hauptbogens", bei der offenen Bauweise ist der Zusatzbogen in einer möglichst geradlinigen Form ausgeführt, um enge Radien zu vermeiden und so einen möglichst widerstandslosen Luftfluss zu erreichen. Die geschlossene Bauweise wird auch als traditional wrap bezeichnet, die offene Bauweise als open wrap.