Gesellenbrief
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Der Gesellenbrief ist eine Urkunde, die nach bestandener Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks dem Gesellen ausgehändigt wird. Der Gesellenbrief wird vom Prüfungsausschuss der Innung des entsprechenden Berufes ausgestellt.
Dem Gesellenbrief gleichgestellt sind die in verschiedenen Berufen als Abschlusszeugnis erteilten Gehilfenbriefe bzw. Facharbeiterbriefe und für den kaufmännischen Bereich der Kaufmannsgehilfenbrief.
Nach bestandener Gesellenprüfung kann die Meisterprüfung abgelegt werden. Eine Berufserfahrung als Geselle ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr notwendig.