Getränkesteuer
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Die Getränkesteuer ist eine Steuer auf alkoholische und nichtalkoholische Getränke.
Sie gehört zur Gattung der Verbrauchssteuern und wird ausschließlich von den Gemeinden erhoben und einbehalten.
Der Grundgedanke der Getränkesteuer liegt darin, die Steuerkraft abzuschöpfen, die in den Schankbetrieben durch den Getränkeumsatz entsteht.