Gleitflugzeug
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter Gleitflugzeug versteht man gemeinhin ein Segelflugzeug.
In Deutschland bezeichnet der Begriff Gleitflugzeug sog. "Ultraleicht-Segelflugzeuge". Rechtlich (§ 1 LuftVZO) gehören diese allerdings nicht zur Luftfahrzeugklasse der "Segelflugzeuge", sondern zu der der Luftsportgeräte. Innerhalb der Luftsportgeräte wiederum sind die Gleitflugzeuge nicht den Ultraleichtflugzeugen zuzuordnen, sondern bilden neben Ultraleichtflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln und Fallschirmen eine eigene, erst später eingefügte Untergruppe.
Nach § 3a BeauftrV ist daher nicht etwa der DULV, sondern sind gleichberechtigt der DHV und der DAeC mit der Wahrnehmung der entsprechenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Gleitflugzeuge betraut.