Großer Staats-Chural
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Der Große Staats-Chural (mong. Улсын Их Хурал, Ulsyn Ich Chural, Staats-groß-Versammlung) ist das Parlament der Mongolei. Zusammen mit der Regierung stellt er einen Teil der Legislative dar. Im Gegensatz zu vielen anderen Parlamenten besitzt der Große Staats-Chural nur eine Kammer.
[Bearbeiten] Wahlrecht
Jeder der 76 Abgeordneten vertritt einen eigenen Wahlkreis und wird von diesem für jeweils 4 Jahre mit einfacher Mehrheit direkt gewählt. Eine Wahl ist nur gültig, wenn 50% der registrierten Wähler des Wahlkreises ihre Stimme abgegeben haben. Das aktive Wahlrecht haben mongolische Staatsbürger über 18 Jahre mit Wohnsitz in der Mongolei. Für das passive Wahlrecht gilt eine Altersgrenze von mindestens 25 Jahren.
[Bearbeiten] Vorsitzender
Der Vorsitzende des Parlaments wird von den Mitgliedern mit einer Zweidrittelmehrheit aus ihrer Mitte gewählt. Er ist der Sprecher der Legislative sowie der Stellvertreter des Staatspräsidenten, und nimmt nach diesem in der Staatshierarchie den zweiten Rang ein. Der Vorsitzende leitet die Parlamentssitzungen und ist für die Abwicklung der Abstimmungen verantwortlich. Er wird automatisch (ex officio) zum Mitglied des nationalen Sicherheitsrates.
[Bearbeiten] Aufgaben
Zusammen mit der Regierung arbeitet der Große Staats-Chural Gesetze aus, und beschließt deren Einführung. Die im Parlament vertretenen Parteien nominieren die Kandidaten für die Direktwahl des Staatspräsidenten. Das Parlament bestätigt den Premierminister sowie die übrigen Minister. Es kann das Veto des Staatspräsidenten mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen. Eine solche ist ebenfalls notwendig für Verfassungsänderungen.