Diskussion:Handlungsgehilfe
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Du hast eine Weiterleitung von Handelsgehilfe gemacht. Letzterer Begriff scheint mir sinnvoller, verständlicher und eindeutiger. Handlungsgehilfe ist mehrdeutig, z.B. ist eine Person, die einem Gerichtsgutachter hilft, aber nicht selbst gutachtet ein Handlungsgehilfe. z.B. ein Umweltgutachter läßt chemische Analysen durchführen. Der Laborchemiker ist dann sein Handlungsgehilfe. --Reinhard 17:06, 28. Nov. 2006 (CET)