Handelsfachwirt
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[Bearbeiten] Allgemeines
Die "Fachwirte"-Qualifikation im Kaufmännischen ist in etwa vergleichbar der Meister-Qualifikation in gewerblichen und handwerklichen Berufen. Sie wird nachgewiesen durch eine Fortbildungsprüfung, die bei einer Industrie- und Handelskammer abgelegt wird. Die Prüfung erfolgt entsprechend den einheitlichen Richtlinien des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Bonn. Die Dauer des Vorbereitungskurses beträgt zwei Jahre. Handelsfachwirte arbeiten überwiegend in der mittleren Führungsebene.
[Bearbeiten] Voraussetzungen
(1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder:
(2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder:
(3) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Wichtig: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeiten muss bei berufsbegleitendem Studium erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein.
[Bearbeiten] Studieninhalte
- Handelsbetriebslehre, Organisation und Unternehmensführung
- Handelsbetriebslehre und Unternehmensführung
- Zielsetzung, Planung und Kontrolle als Aufgaben der Unternehmensführung,
- Finanzierung,
- Betriebsorganisation,
- Informationswirtschaft,
- Rechtliche Grundlagen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Buchführung als Voraussetzung der Kosten- und Leistungsrechnung,
- Kostenrechnung,
- Betriebsstatistik,
- Grundzüge des Steuerrechts (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer)
- Arbeitsmethodik
- Arbeitsmethodik als Hilfestellung,
- Sammeln, Verarbeiten und Vermitteln von Informationen,
- Protokoll- und Berichtstechniken,
- Darstellungs- und Gliederungsformen,
- Hauptprobleme der Gruppendynamik und Methodik der Gruppenarbeit,
- Methoden der Problemanalyse und Entscheidungsfindung,
- Grundlagen der Sprech- und Redetechnik,
- Neue Medien
- Betriebliches Personalwesen
- Personalwirtschaft,
- Personalführung,
- Arbeitsrecht
- Beschaffung und Lagerhaltung (Logistik) im Handelsbetrieb
- Beschaffung im Handel,
- Lagerhaltung / Logistik,
- Entsorgung als Bestandteil der Logistik,
- Recht des Kaufvertrages
- Absatz
- Einführung in das Marketing,
- Marktforschung,
- Das Marketing-Instrumentarium,
- Die Anwendung des Marketing-Instrumentariums,
- Die Kontrolle der Marketing-Aktivitäten,
- Corporate Identity als Unternehmensprofil,
- Grundlagen des Wettbewerbsrechts
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Volkswirtschaftliche Grundbegriffe,
- Wirtschaftssysteme,
- Wirtschaftsordnungen,
- Märkte und Preisbildung,
- Wirtschaftskreislauf,
- Geld und Kredit,
- Konjunktur,
- Wirtschaftswachstum,
- Außenwirtschaft,
- Europäische Union
[Bearbeiten] Aufbaustudium
In einer Verordnung des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom 13. Januar 2003 (veröffentlicht in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW – Nr. 3 vom 27. Januar 2003) wird auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW in § 1 festgelegt, dass folgende Bewerberinnen und Bewerber zum Studium in einem „fachlich entsprechenden Fachhochschulstudium“ zugelassen werden können:
- Von der IHK geprüfte Industriemeister und Industriemeisterinnen, Fachwirte und Fachkaufleute, die die Prüfung bestanden haben.
Es ist ein besonderes Bewerbungsverfahren notwendig. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist quotiert. Über Einzelheiten, insbesondere auch über die Frage, welche Studiengänge „entsprechend sind“, geben die einzelnen Fachhochschulen und das Ministerium in Düsseldorf, Telefon 0211 896-03, Auskunft.
[Bearbeiten] Literatur
- Günter Krause & Bärbel Krause: Die Prüfung der Handelsfachwirte, Kiehl-Verlag, ISBN 3470527822