Haushaltssicherungskonzept
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Ein Haushaltssicherungskonzept ist nach den Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer erforderlich, wenn der Haushalt einer Kommune nicht ausgeglichen werden kann, d.h. in der Kameralistik die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. In diesem Konzept muss der Zeitpunkt bestimmt werden, zu dem dieser Ausgleich wieder erreicht werden kann. Außerdem ist er von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen, wobei diese Genehmigung nur erteilt werden kann, wenn spätestens im vierten auf das Haushaltsjahr folgendem Jahr die in der Kameralistik ausgewiesenen Einnahmen die Ausgaben wieder decken.