Benutzer:Heilpraktiker
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Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker:
Heilpraktiker,die alternative Heilmedizin für naturheilkundliche Patienten. In Ihrer naturheilkundlichen Berufsausübung, sollten Heilpraktiker und auch gefordert von den Berufsverbänden der Deutschen Heilpraktiker (Berufsordnung für Heilpraktiker Artikel 17 vom 01.10.1992), immer eine Berufshaftpflichtversicherung ohne Einschränkungen des Versicherungsschutzes auf die Ausübung Ihres Berufes abgeschlossen haben. Bei Falschbehandlung besteht Schadenersatzpflicht. Berufshaftpflicht eine Notwendigkeit eines Behandlers/Therapeuten um sich gegen existensbedrohende Schadenersatzansprüche Dritter zu schüzten. Wer rechtswidrig oder schuldhaftt das Leben, Gesundheit und Eigentum eines anderen widerrechtich verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, dieses ist im bürgerlichen Gesetzbuch § 823 BGB nachzulesen. Wo und bei welchem Versicherungunternehmen der Heilpraktiker seinen geeigneten Berufshaftpflichtversicherungsschutz abschließen sollte, steht im frei. Dennoch gibt es Traditionsversicherer, der bereits seit vielen Jahrezehnten eine Menge Erfahrung (Bundesweite Betreuungsstelle für Heilpraktikerversicherungen der SIGNAL IDUNA)mit dem Versicherungsschutz von Heilpraktikern vertraut ist. Jeder Patient sollte desshalb auch bei seinem Heilbehandler sich erkundigen, ob ein Versicherungsschutz für seine Berufsausübung besteht.Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema rund um den Heilpraktiker, so bitte um Kontakt.