Heiratsbetrug
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Heiratsbetrug, umgangssprachlich Heiratsschwindel, ist als Sonderform des "Betruges" im deutschen Strafrecht bis 1975 ein strafbarer Tatbestand gewesen. Der in der Bundesrepublik Deutschland bestehende einschlägige Paragraf des StGB stellte das "Verschweigen wichtiger Tatsachen" vor der Heirat unter Strafe. Typisch ist etwa, dass der Schwindler eine schon bestehende Ehe verschweigt, aufgrund derer die erschwindelte neue Ehe als Bigamie jedenfalls aufhebbar wäre.
Siehe auch unter: Eheaufhebung, Scheinehe
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