Holzvergaserkessel
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Der Holzvergaserkessel ist ein Heizkessel und zwar eine Variante eines Stückholzkessels.
Der Holzvergaserkessel zeichnet sich dadurch aus, dass die einzelnen Stufen der Holzverbrennung, nämlich Holzvergasung und Holzgasverbrennung räumlich und zeitlich voneinander getrennt stattfinden. Dadurch werden (im Vergleich zu anderen Festbrennstoffkesseln) sehr niedrige Schadstoffemissionen und ein sehr hoher Wirkungsgrad erreicht.
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[Bearbeiten] Technik des Holzvergaserkessels
Das Holz wird chargenweise dem Heizkessel zugeführt und elektronisch geregelt vergast.
Der Kessel ist durch eine Brennerplatte aus Feuerkeramik in eine Ober- und eine Unterkammer geteilt. In der Oberkammer liegt das Stückholz auf der Brennerplatte geschichtet und wird durch ein seitlich angebrachtes Verbrennungsluftgebläse mit Luft versorgt. Diese wird in Abhängigkeit des mit einer Lambdasonde gemessenen Restsauerstoffgehaltes nachgeführt.
Wird der Kessel angefeuert, wird dem Holz zunächst die Restfeuchte entzogen. Danach setzt die Holzvergasung ein und die leichten Gas-Bestandteile werden bereits oberhalb der Brennerplatte vorverbrannt. Die Verbrennungsluft drückt die Verbrennungsgase mit den noch unverbrannten Gasbestandteilen durch die glühende Holzkohle nach unten in eine Wirbelkammer, wo die schwer brennbaren Anteile bei hohen Temperaturen um 1100°C ebenfalls verbrannt werden. Anschließend erfolgt eine Nachverbrennung.
Der Kessel muss in Deutschland mit einem Pufferspeicher ausgestattet sein, damit die Wärmeversorgung auch in Zeiten in denen kein Holz nachgefüllt wird gesichert ist. Als Richtgröße gilt ca. 25 Liter / kW Heizleistung. Der Holzkessel benötigt eine Rücklaufanhebung, damit Schwitzwasserbildung bei Rücklauftemperauren unter 55°C vermieden werden. Zudem ist er wie alle Feststoffbrennkessel mit einer thermischen Ablaufsicherung versehen.
[Bearbeiten] Förderungen
Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel: Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % gewährt, sofern sie mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehaltes im Abgasrohr) ausgestattet sind und über einen Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 l/kW verfügen. Der Zuschuss beträgt 50 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.
Art der Förderung: Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
Antragsberechtigte: Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften [1] sowie Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Kontraktoren).
Die Höhe der Fördermittel für öffentliche Antragsteller und Vereine sind auf 6,5 % der jährlich zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen begrenzt, so dass für diesen Bereich ein Windhundverfahren durchgeführt wird."
Generell nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen es sich nicht um kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften handelt (250 oder mehr Mitarbeiter oder Jahresumsatz über 50 Mio. Euro und Bilanzsumme über 43 Mio. Euro oder Überschreitung dieser Werte bei Hinzurechnung der entsprechenden Daten – Mitarbeiter/Umsatz/Bilanzsumme – eines oder mehrerer anderer Unternehmen, das/die zu mindestens 25 % an dem betroffenen Unternehmen beteiligt ist/sind).
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Amtsblatt der EU 2003 Nr. L 124/S. 36ff.