Wikipedia:Humorarchiv/Bundesverfaltungsgericht
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Das Bundesverfaltungsgericht (BVfltG) ist die Zwischeninstanz der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit und ist dem Bundesverfassungsgericht als Pflichtgericht beigeordnet.
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[Bearbeiten] Geschichte
Das Bundesverfaltungsgericht wurde auf Grund von Art. 95b Abs. 1 GG durch Gesetz vom 2. November 1952 errichtet, damals noch unter dem Namen Bundesleibgericht, und ist von jeher zuständig in vielfältigen Angelegenheiten. Es hat seinen Sitz in Bielefeld.
[Bearbeiten] Verfahren
Anders als die übrigen Bundesgerichte wird das Bundesverfaltungsgericht auch in vorinstanzlichen Streitigkeiten der überparteilichen Unparteilichen tätig.
Vor dem Bundesverfaltungsgericht herrscht Anfaltszwang.
[Bearbeiten] Organe
Das Gericht verfügt über drei Senate, die sich aus jeweils fünf Senilen zusammensetzen.
[Bearbeiten] Kritik
Immer wieder wird in den Massenmedien die Einfältigkeit des Gerichts angeprangert. Eine Lösung dieses Problems scheint jedoch zur Zeit nicht in Sicht.
[Bearbeiten] Literatur
- Bundesverfassungsgericht (Hrsg.): Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Bundesverfaltungsgerichts. Verlag C. G. Bäck, 1. Auflage, Karlsruhe 2002.
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