Hurensohn
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Hurensohn gilt traditionell als eine besonders schwerwiegende Beleidigung, da sie sich nicht nur gegen den Beleidigten selbst, sondern auch gegen die Familienehre, speziell die Ehre der Mutter richtet. Früher waren damit im deutschen Sprachraum allerdings nicht ausschließlich die Söhne einer Prostituierten, sondern auch uneheliche Kinder gemeint, bei denen die Mutter den Vater nicht angeben wollte oder konnte.
Im heutigen Jugend-Jargon wird die Bezeichnung in der Regel unabhängig vom familiären Hintergrund verwendet: Es gilt jedoch meist als besonders schwere Anfeindung. Entsprechende Beleidigungen sind auch in anderen Sprachen geläufig.
Historische Verwendung
Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm verzeichnet den Hurensohn als bereits im 18. Jahrhundert etabliertes Schimpfwort und nennt als Belegstelle Friedrich Schillers Die Verschwörung des Fiesco zu Genua von 1783: Heraus, Hassan! Hurensohn der Hölle! Hassan! Hassan!
Die Oeconomische Encyclopädie kennt im 18. Jahrhundert den Hurensohn - nicht aber eine Hurentochter - als ein aus unehelichem Beyschlafe erzeugter Sohn. Die Einzelheiten werden unter dem Begriff Hurkind dargestellt:
- Das Hurkind, in der harten Sprechart. [...] Im engsten Verstande, ein von einer öffentlichen Hure erzeugtes Kind, oder ein außer der Ehe erzeugtes Kind, dessen Vater die Mutter nicht mit Gewißheit anzugeben vermag, ein Bankart [...]
Strafbare Äußerung
Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann strafrechtlich verfolgt werden.[1] Eine Beleidigung wird in Deutschland durch § 185 StGB unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung des § 185 StGB lautet:
- Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.