Internationaler Fernmeldevertrag
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Basisdaten | |
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Kurztitel: | Internationaler Fernmeldevertrag |
Voller Titel: | Internationaler Fernmeldevertrag |
Typ: | völkerrechtlicher Vertrag |
Rechtsmaterie: | Völkerrecht |
Geltungsbereich: | international |
Abkürzung: | |
Vertragsstaaten: | 190 |
Verkündungstag: | 6. November 1982 |
Aktuelle Fassung: | Deutschland: BGBl II 1985, 426 |
Der Internationale Fernmeldevertrag (englisch Constitution and Convention of the International Telecommunication Union) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und ratifiziert wurde. Er wurde am 6. November 1982 in Nairobi unterzeichnet. Der Internationale Fernmeldevertrag ist die Grundlage der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und wird von ihr fortgeschrieben.
Heute ist der ursprüngliche Internationale Fernmeldevertrag nur noch im Verhältnis zu den Staaten relevant, die nicht der Neufassung vom 22. Dezember 1992 beigetreten sind.
Die Präambel des Vertrages lautet in der deutschen Übersetzung (im Schweizer Bundesgesetzblatt):
- In voller Anerkennung des uneingeschränkten Rechts jedes Landes, sein Fernmeldewesen zu regeln, und angesichts der wachsenden Bedeutung des Fernmeldewesens für die Wahrung des Friedens und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung aller Länder haben die Bevollmächtigten der Vertragsregierungen in gegenseitigem Einvernehmen diesen Vertrag geschlossen, um die friedlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern durch einen gut arbeitenden Fernmeldedienst zu erleichtern; dieser Vertrag ist die grundlegende Urkunde der Internationalen Fernmeldeunion.
[Bearbeiten] Übersicht
Der Internationaler Fernmeldevertrag enthält Begriffsbestimmungen und Regelungen zu:
- der Zuweisung der verschiedenen Frequenzbänder zu den verschiedenen Funkdiensten
- den wichtigsten Parametern, die von Funkstellen, insbesondere von deren Funksendern einzuhalten sind
- der internationalen Koordination (zur Sicherstellung der technischen Kompatibilität) von Funknutzungen
- der Bildung der Rufzeichen
- Bezeichnungen der Frequenzbänder und das Format von Datum (Gregorianischer Kalender) und Zeit
und weitere Regelungen, z. B. zur Betriebstechnik.
Bei der Frequenzzuweisung ist die Welt in 3 Regionen aufgeteilt:
- Region 1
- Europa, Afrika, Vorderasien (ohne Iran), Russland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, Kirgisistan, Mongolei
- Region 2
- Nord- und Südamerika, Karibik, Grönland, Hawaii
- Region 3
- Australien, Neuseeland, Ozeanien und Asien ohne die unter Region 1 genannten Länder Asiens.
[Bearbeiten] Entwicklungen und Verträge
- Technischer Hintergrund: Die ersten kommerziellen Stationen benutzten damals Frequenzen unterhalb von 1,5 MHz und man gab die Frequenzen darüber als unbrauchbar für Funkamateure frei. Am 27. November 1923 wurde die erste zweiseitige Funkverbindung auf kurzen Wellen zwischen einem amerikanischen und einem französischen Funkamateur hergestellt und zwar auf einer Wellenlänge von etwa 110 Meter, das sind etwa 2,7 MHz. Die verwendete Sendeleistung betrug nur ein Bruchteil der sonst üblichen Leistung und schlagartig wurden die vorher unbrauchbaren Frequenzen sehr begehrt.
- Europäische Rundfunkkonferenz Genf 1926 als erster Versuch einer europäischen Regelung um ein Chaos auf den Frequenzen zu vermeiden
- Internationale Rundfunkkonferenz Washington 1927 auf der der erste Internationale Fernmeldevertrag, das sogenennte Washingtoner Abkommen beschlossen wurde. Die Sendefrequenzen der Kurzwellen-Radiostationen wurden festgelegt und dem Amateurfunkdienst wurden einige Amateurbänder zugeteilt. Gleichzeitig führte der Frequenzhunger der kommerziellen Funknutzer dazu, dass die Funkamateure alle Frequenzen mit Wellenlängen von mehr als 200m verloren.
- Europäische Rundfunkkonferenz Prag 1929
- Internationale Rundfunkkonferenz Madrid 1932
- Europäische Rundfunkkonferenz Luzern 1933
- Internationale Rundfunkkonferenz Kairo 1938
- Europäische Rundfunkkonferenz Montreux 1939
- Internationale Rundfunkkonferenz Atlantic City 1947
- Kopenhagener Wellenplan 1948 in Kopenhagen mit einem neuen Plan zur Verteilung der Sendefrequenzen für Rundfunksender im Lang- und Mittelwellenbereich.
- Internationale Rundfunkkonferenz Genf 1975 mit dem Genfer Wellenplan als Konferenzergebnis. In diesen Regelwerk wurde der Betrieb der Rundfunksender im Lang- und Mittelwellenbereich festgelegt. Er trat am 23. November 1978 in Kraft und ist heute mit kleinen Modifikationen noch immer gültig.
Heute wird der Internationale Fernmeldevertrag von der Weltnachrichtenkonferenz (WRC) fortgeschrieben. Die letzten Konferenzen fanden statt:
Die letzte Fassung des Fernmeldevertrages stammt aus dem Jahr 2004, in den die Ergebnisse der WRC-03 eingearbeitet sind. Die nächste Überarbeitung findet 2007 in Genf statt (WRC-07).
[Bearbeiten] Weblinks
- Englischer Auszug aus den Radio Regulations
- Englischer Auszug: Frequenzzuweisungen Amateurfunkdienst
- Chronologie des Vertrages für das Gebiet der Schweiz
- Vertragstext in der Fassung des Schweizer Bundesgesetzblatts (PDF)
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