Islamische Religionsgemeinschaft der Deutschen Demokratischen Republik
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Die Islamische Religionsgemeinschaft in der DDR entstand Anfang 1990 in Ostberlin im Zuge der politischen Umwälzungen in der damaligen DDR. Von den Behörden der DDR wurde sie offiziell anerkannt. Diesem Zusammenschluss einiger weniger ostdeutscher Muslime kam vor der Währungsunion eine beträchtliche Spende aus dem Parteivermögen der früheren SED zu.
Hauptziel der Islamischen Religionsgemeinschaft war damals, die Lehren des Islam im Ostteil Berlins und der damaligen DDR zu verbreiten und seine Werte und kulturellen Traditionen zu vermitteln.
Die in der ehemaligen DDR tätigen ausländischen Arbeitnehmer und Studenten stammten überwiegend aus befreundeten sozialistischen Staaten, wie Vietnam, Polen oder der Sowjetunion. Nur sehr wenige von ihnen kamen aus muslimischen Ländern, wie Algerien oder Afghanistan. Aus Zeiten der DDR sind daher keine nennenswerten muslimischen Aktivitäten bekannt. Im Februar 1990 lebten in Ostdeutschland nach Auskunft der Islamischen Religionsgemeinschaft 40.000 Muslime.
Im Zuge der deutsch-deutschen Wiedervereinigung löste sich die Islamische Religionsgemeinschaft in der DDR im Januar 1992 auf und formierte sich zur Islamischen Religionsgemeinschaft in Berlin (IRB) um.
Seit der Wiedervereinigung ist die Zahl der Muslime in den neuen Bundesländern auf insgesamt 60.000 Personen gestiegen, die mittlerweile eine Reihe von islamischen Institutionen unterhalten. Neben den aus Westdeutschland zugewanderten Gruppen im brandenburgischen Trebbus und in Weimar organisierten sich vor allem die in Leipzig und in anderen Orten ansässigen muslimischen Studenten und schufen sich eigene Gebetsstätten.