Kabinenbesatzung
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Die Gewährleistung der unmittelbaren Sicherheit und Fürsorge der Passagiere an Bord eines Flugzeuges ist die Hauptaufgabe der Kabinenbesatzung auch Cabin Crew. Sie zählt zum fliegenden Personal.
Für diese Tätigkeitsgruppe gibt es viele Bezeichnungen. Stewardess ist die wohl gebräuchlichste Bezeichnung in der deutschen Öffentlichkeit und auch in der Fachpresse. Die offizielle Bezeichnung lautet dagegen: Flugbegleiter oder Cabin Attendant. Der ranghöchste Flugbegleiter, welcher dem Kapitän unterstellt ist, ist der Purser (in der weiblichen Form Purserette). Flight director oder cabin services director sind veraltete Bezeichnungen und nur im englischen Sprachraum auf Großraumflugzeugen gültig. Darüberhinaus gibt es noch die Bezeichnung Chef de Cabin oder Maitre de Cabin. Der Purser Assistant kommt bei manchen Airlines auf Großraumflugzeugen als Verantwortlicher eines separaten Kabinenbereichs oder Klasse zum Einsatz und ist dem Purser unterstellt. Die Anzahl der Flugbegleiter der Kabinenbesatzung hängt von der Größe des Flugzeuges, präziser von der Anzahl der Notausgänge und der Anzahl der Passagiere ab. Es gibt Flugzeuge mit nur einer Person Kabinenpersonal bis um die zwanzig Personen bei Großraumflugzeugen asiatischer Airlines. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) schreibt gesetzlich einen Flugbegleiter je 50 Passagiere vor. Alle über dieses Minimum hinaus gehenden Besatzungskontingente stellen eine Investition der Fluggesellschaft in das Produkt und die Servicequalität dar.
Der Flugbegleiter ist der Repräsentant der Airline, welcher dem Fluggast am intensivsten begegnet und durch seinen Kundenkontakt somit an der Gestaltung des öffentlichen Erscheinungsbildes der Fluggesellschaft beteiligt ist. Deshalb sollte der Ausbildung und dem Auftreten sowie der Information des Kabinenpersonals eine wichtige Bedeutung beigemessen werden.